Elektronische Rechnung in Deutschland
B2B und B2G Lösung für den Versand von Rechnungen im Format ZUGFeRD und XRechnung
Erfahren Sie mehr über die technischen und gesetzlichen Anforderungen der elektronischen Rechnung an öffentliche Bundesbehörden, Landeseinrichtungen und kommunale Einrichtungen in Deutschland.
Verpflichtend
Kontrollmechanismen
Entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU zur E-Rechnung im öffentlichen Auftragswesen, wird die elektronische Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, das die automatische Datenübermittlung erleichtert. Die Leitweg-ID wird verwendet, um die jeweilige Verwaltung oder öffentliche Einrichtung, an welche die Rechnung gerichtet ist, eindeutig identifizieren zu können.
Übertragungswege
Format der E-Rechnung
Erforderliche administrative Prozesse
Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) zum Empfang elektronischer Rechnungen ist ein spezifischer Bereich der Verwaltungsplattform der Bundesregierung. Um über ein aktives Konto zu verfügen, ist eine Anmeldung erforderlich.
Garantie von Integrität und Authentizität
In Europa werden die elektronischen Rechnungssysteme in der Richtlinie 2010/45/EU reguliert. Die deutsche Gesetzgebung baut auf diese Richtlinie auf, um die technischen Kriterien zu definieren, welche die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit garantieren.
Aufbewahrung
Die Behörden können eine Inspektion der Rechnungsdokumente verlangen. Für diesen Fall müssen die elektronischen Originaldateien (z.B. XRechnung, ZUGFeRD, XML) auf einem elektronischen Gerät gespeichert werden, das Vertraulichkeit, Zugänglichkeit und Lesbarkeit für die Prüfung garantiert.
Die Aufbewahrung erfolgt über einen Zeitraum von 10+1 Jahren ab dem Rechnungsausstellungsdatum bis zum Ende des Geschäftsjahres des Kunden.
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