E-Rechnung in Oman im Jahr 2026: Zeitplan, Geltungsbereich und rechtlicher Rahmen
Elektronische Rechnung Fatwara: Erste Phase mit 153 Unternehmen im August 2026
Die Steuerbehörde von Oman (TA) hat bestätigt, dass die erste Phase der nationalen Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im August 2026 in Kraft treten wird, was den offiziellen Beginn des Zeitplans für die obligatorische Einführung markiert.
Die Einführung beginnt mit einer ersten Welle von 153 Unternehmen als Teil eines schrittweisen Prozesses, der sich bis 2028 erstrecken wird, wenn das System voraussichtlich für alle Steuerzahler im Geltungsbereich vollständig eingeführt sein wird.
Darüber hinaus haben die Behörden angekündigt, dass in Kürze das Peppol-Datenwörterbuch veröffentlicht wird, ein wichtiger Schritt, um die technischen Anforderungen an die europäischen Interoperabilitätsstandards anzupassen und sowohl Unternehmen als auch Technologieanbietern die Vorbereitung auf die neuen Verpflichtungen zu erleichtern.
Die e-Rechnung im Oman: Fatwara Projekt
Die ursprünglich für 2024 geplante E-Rechnung in Oman wurde dank einer Vereinbarung zwischen der Regierung und dem nationalen Telekommunikationsunternehmen Omantel wiederaufgenommen. Omantel wird für die Entwicklung und Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems zuständig sein.
Die E-Invoicing-Plattform soll die Effizienz des Steuersystems verbessern und die Transparenz der öffentlichen Einnahmen erhöhen. Ihre schrittweise Einführung ist für 2026 geplant.
Die Einführung beginnt mit einer ersten Welle von 153 Unternehmen, die bereits als Teil der ersten Umsetzungsphase identifiziert wurden.
Diese Vorschrift verlangt, dass B2B-, B2G-, und B2C-Verpflichtungen gleichzeitig verbindlich sind. Die Vorschrift geht auch über die nationale Rechnungsstellung hinaus.
Zu den Transaktionen gehören:
- Exportrechnungen
- Selbstfakturierung bei Importgeschäften
Die bestätigt, dass die Dokumentation de internationalen Handels eine wichtige Rolle innerhalb des Compliance-Modells spielen wird.
Zeitplan für die Einführung
Die OTA hat eine schrittweise Einführung festgelegt, die sich von Ende 2025 bis 2028 erstrecken wird. Dieser schrittweise Ansatz soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Anpassung der Unternehmen an das neue System ermöglichen.
Dies sind die wichtigsten Meilensteinen:
2025
- Oktober: Beginn der Konsultationen und des vorläufigen Modellentwurfs
- November: Veröffentlichung der technischen Spezifikationen
- Dezember: Herausgabe von Standards für Dienstleistungsanbieter (SP); erste Schulungsworkshops
2026
- Januar: Entwurfsphase in Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde im Oman
- Februar: Start des Entwickler-Testportals
- Mai: Eröffnung der Registrierung und Akkreditierung von Dienstleistungsanbietern
- August: Erste Welle mit den 100 größten steuerzahlenden Unternehmen; die Option der freiwilligen Teilnahme wurde noch nicht bestätigt.
2027
- Januar: Ausweitung auf andere große B2B-Steuerzahler
- September: Breitere Einführung unter Einbeziehung anderer Gruppen von Steuerzahlern
2028
- August: Ausweitung des Mandats auf Business-to-Government-Transaktionen (B2G)
E-Rechnungsmodell in Oman: Peppol 5-corner
Oman plant die Übernahme des Peppol-Fünf-Ecken-Modells und wird damit zu einem der ersten Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC), das sich für diesen Ansatz entscheidet.
Es wird erwartet, dass die omanische Steuerbehörde (OTA) in naher Zukunft offizielle technische Spezifikationen und Integrationsanforderungen für Steuerzahler oder Dienstleistungsanbieter veröffentlichen wird. Es wird jedoch erwartet, dass diese Leitlinien die Verwendung internationaler Standards wie UBL (Universal Business Language) und Peppol BIS Interoperabilitätsprofile sowie Authentifizierungs- und Steuervalidierungsmechanismen beinhalten.
Die Entscheidung Omans, einen auf Peppol basierenden Rahmen zu übernehmen, unterstreicht einen breiteren Trend in der Golfregion hin zur digitalen Modernisierung des Steuerwesens. Nach der Umsetzung soll die Verodnung die Steuertransparenz verbessern, Betrug reduzieren und B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen optimieren, wodurch Oman an internationale Best Practices angeglichen wird.
B2C e-Rechnungsmodell in Oman
Bei Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) wird sich das Modell eher am E-Reporting als an der traditionellen elektronischen Rechnungsstellung orientieren.
Zu den wichtigsten Elementen gehörden:
- Ein QR-Code wird obligatorisch sein
- Unternehmen können die Informationen in Stapeln statt Rechnungs für Rechnung übermitteln
Dieser Ansatz soll die Meldung großer Mengen von Transaktionen mit Verbrauchern vereinfachen und gleichzeitig die Transparenz für die Steuerbehörden gewährleisten.
Die Einführung der Mehrwertsteuer in Oman
Die Steuermodernisierung in Oman machte im April 2021 mit der Mehrwertsteuereinführung (MwSt.) zu einem Satz von 5 % einen entscheidenden Schritt. Der Grund für diese Reform war die Notwendigkeit, die traditionell vom Öl abhängigen Einnahmen des Landes zu diversifizieren und sich an die Steuerpraktiken der übrigen Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) anzupassen. Die Mehrwertsteuereinführung erforderte eine erhebliche Umstellung der Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse der omanischen Unternehmen und stellte einen Wendepunkt in ihren Beziehungen zur Steuerverwaltung dar.
Seitdem hat sich die Steuerbehörde von Oman (OTA) auf die Stärkung der technologischen Infrastruktur konzentriert, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und die Steuerhinterziehung zu verringern. Die E-Invoicing-Einführung stellt den nächsten logischen Schritt in dieser Entwicklung dar: vollständige Digitalisierung der Rechnungsstellung und -erfassung zur Erleichterung der Überprüfung und zur Vereinfachung der Einhaltung sowohl für große Steuerzahler als auch für kleine und mittlere Unternehmen.
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